Integration & Personalpolitik
Uns ist bewusst, dass unser Unternehmen nur erfolgreich sein kann, wenn alle seine Mitarbeiter jede andere Kultur und einander respektieren.
GCP Applied Technologies ist ein wahrhaft globales Unternehmen. Unsere Selbstverpflichtung zur Integration kommt auch im internationalen Profil unserer Mitarbeiter und in den verschiedenen Gemeinschaften zum Ausdruck, in denen wir vertreten sind. Wir stellen talentierte Mitarbeiter aus aller Welt ein. Wir haben Kunden in über 110 Ländern. Und an 57 Standorten in mehr als 40 Ländern kommunizieren wir sowohl in der örtlichen Landessprache als auch auf Geschäftsenglisch.
Erklärung zur Chancengleichheit
Wir streben nach Chancengleichheit für alle unsere Angestellten und Stellenbewerber. Dementsprechend haben wir uns mit unserer Richtlinie Folgendes vorgegeben:
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Beim Anwerben, Einstellen, Schulen und Weiterbilden qualifizierten Personals in allen Berufsbezeichnungen sowie bei allen sonstigen personalbezogenen Aktivitäten und Verwaltungstätigkeiten ist ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, nationaler Herkunft, Behinderungen, Status als Kriegsinvalider bzw. in jüngerer Vergangenheit aus dem Militär ausgeschiedener, geschützter oder ausgezeichneter Veteran der Streitkräfte sowie ohne Ansehen des Erbguts zu verfahren.
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Wir sollen uns für die Verbreitung des Prinzips der Chancengleichheit im Beruf auf alle personalbezogenen Entscheidungen einsetzen.
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Wir sollen gewährleisten, dass Entscheidungen zum beruflichen Aufstieg und zu sonstigen Personalangelegenheiten im Einklang mit den Prinzipien der Chancengleichheit im Beruf getroffen werden, indem wir bei Stellenangeboten nur gültige, auf die Stelle bezogene Anforderungen an die Bewerber stellen und alle Personalentscheidungen ausschließlich auf der Grundlage dieser gültigen Stellenanforderungen treffen.
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Wir sollen gewährleisten, dass im Personalbereich alle Aspekte wie Vergütungen, gewährte Leistungen, Zahlungen, Entlassungen, Entschädigungen bei Entlassungen, vom Unternehmen getragene Schulungen, Weiterbildung, Unterstützung bei der Ausbildung sowie Sozial- und Freizeitprogramme ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Ausrichtung, nationaler Herkunft, Behinderungen, Status als Kriegsinvalider bzw. in jüngerer Vergangenheit aus dem Militär ausgeschiedener oder geschützter Veteran der Streitkräfte behandelt werden.
Angestellte und Bewerber sind vor Belästigungen, Drohungen, Nötigung, Einschüchterung, Beeinflussung und Diskriminierung zu schützen, wenn sie eine Beschwerde vorbringen, an einer Untersuchung teilnehmen oder sich einer Vorgehensweise widersetzen, die gegen vorliegende Richtlinien verstößt und gemäß Executive Order 11246, der Veteranenverordnung Jobs for Veterans Act oder dem Antidiskriminationsgesetz Rehabilitation Act bzw. deren Umsetzungsbestimmungen ungesetzlich ist.